Hinweisgeberschutz
(HinSchG)

Hinweisgeberschutzgesetz

1. Inhalt
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangen und diese melden, Schutz vor Benachteiligungen bietet. Es soll Whistleblowern ermöglichen, Missstände aufzudecken, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen.

2. Wesentliche Aspekte des Hinweisgeberschutzgesetzes

Schutz vor Repressalien:
Das Gesetz verbietet Benachteiligungen, wie Kündigungen oder Versetzungen, gegenüber Hinweisgebern.

Meldestellen:
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, an die sich Hinweisgeber wenden können. Es gibt auch externe Meldestellen, wie die beim Bundesamt für Justiz eingerichtete Meldestelle des Bundes.

Vertraulichkeit:
Hinweise müssen vertraulich behandelt werden, und die Identität des Hinweisgebers darf nur mit dessen Zustimmung offengelegt werden.

Meldewege:
Meldungen können sowohl mündlich (z.B. telefonisch) als auch schriftlich (z.B. per Hinweisgebersystem) erfolgen.

Fristen:
Interne Meldestellen haben Fristen für die Bestätigung des Eingangs einer Meldung und für die Rückmeldung an den Hinweisgeber einzuhalten.

Anwendungsbereich:
Der Schutz gilt für eine Vielzahl von Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben, wie z.B. Arbeitnehmer, Beamte, Praktikanten, Lieferanten, aber auch Personen, die sich in einem vorvertraglichen Stadium befinden.

3. Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist es, Rechtsverstöße aufzudecken, die Vertrauen in Unternehmen und Behörden zu stärken und einen fairen Umgang mit Hinweisgebern zu gewährleisten.

Interne Meldestelle Chomsé:

meldestelle@chomse-gmbh-halle.de